Schlanke Prozesse, wenig Bürokratie und ein effizienter Personaleinsatz gehören für mich zu guter Unternehmensführung. Wo Arbeit überflüssig ist, muss sie weg. Gerade bei Bürokratie und manuellen Routinen lässt sich mit besseren Abläufen und KI viel erreichen, bis hin zu einem geringeren Personalbedarf. Den eingesparten Gehältern und Nebenkosten stehen allerdings Abbaukosten, weitere Zahlungsverpflichtungen und mögliche Leistungseinbußen gegenüber. Das gehört genauso in die Rechnung.
Das Beispiel BMW.
Wie groß solche Entscheidungen sein können, zeigt der aktuelle Fall BMW. dpa-AFX berichtete am 20. Oktober 2026 über das vorzeitig geschlossene Abfindungsprogramm und leitete aus früheren Konzernangaben Rückstellungen von gut einer Milliarde Euro ab. Das ist keine Angabe über bereits geleistete Zahlungen. [3] Ob sich das Programm rechnet, lässt sich aus dieser Zahl allein nicht beurteilen. Die folgenden Überlegungen zu bereinigten Kennzahlen und Vorruhestandsregelungen gelten allgemein.
Was bereinigte Kennzahlen ausblenden.
In einem Adjusted EBIT oder einer vergleichbaren bereinigten Kennzahl können Restrukturierungsaufwendungen ausgeklammert werden. Das kann helfen, die laufende Geschäftsentwicklung zu beurteilen. Die Kosten, die den Personalabbau erst ermöglichen, zeigt die Kennzahl dann allerdings nicht. Am Zahlungsplan ändert eine Bereinigung nichts.
Abfindungen und Verpflichtungen aus Vorruhestandsregelungen bleiben im Abschluss. Je nach Ausgestaltung wird der Aufwand schon bei Begründung der Verpflichtung erfasst und die entsprechende Verpflichtung als Rückstellung oder Verbindlichkeit passiviert. Die späteren Zahlungen bauen diese Verpflichtung ab, ohne noch einmal in voller Höhe als Personalaufwand in der GuV aufzutauchen. Zinseffekte und Neubewertungen können das Ergebnis weiterhin beeinflussen. [1]
Ein bereinigtes Ergebnis darf das ausgewiesene Ergebnis nicht verdrängen. Dazu gehört eine nachvollziehbare Überleitung, welche Aufwendungen herausgerechnet wurden. Wer vor allem die günstigere Kennzahl herausstellt und die Belastungen in den Hintergrund rückt, betreibt schnell Window Dressing. [2]
Skeptisch werde ich, wenn Restrukturierungskosten als „einmalig“ bezeichnet werden, obwohl alle paar Jahre ein neues Programm aufgelegt wird. Solche Kosten gehören zur Beurteilung des Unternehmens. Auch die ESMA warnt davor, wiederholt auftretende Restrukturierungskosten pauschal als nicht wiederkehrend einzuordnen. [2]
Personalabbau wie eine Investition beurteilen.
Bei Investitionen werden die nötigen Auszahlungen dem erwarteten Nutzen gegenübergestellt. Dieselbe Disziplin gehört zum Personalabbau. Abfindungen, Übergangsregelungen und die Umstellung der Abläufe fallen je nach Vereinbarung zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Auch die Entlastung beginnt nicht überall sofort. In die Rechnung gehören deshalb sämtliche veränderten Zahlungen über den betrachteten Zeitraum; bei langen Laufzeiten auch ihr Barwert. Die Amortisationsdauer allein entscheidet noch nicht über die Wirtschaftlichkeit.
Die Menschen haben schließlich etwas geleistet.
Mit den Stellen gehen Kapazität, Erfahrung und Wissen. Kundenbetreuung, Wartung, Angebotserstellung oder interne Abstimmung erledigen sich nicht dadurch, dass der Stellenplan geändert wird. Manches lässt sich vereinfachen oder automatisieren, manches ist tatsächlich verzichtbar. Bleibt die Arbeit bestehen, landet sie bei den verbleibenden Mitarbeitern oder wird extern eingekauft. Dann kann die Payroll sinken, während Überstunden, Fremdleistungen oder Fehlerkosten steigen.
Es kann richtig sein, bewusst weniger zu leisten, etwa wenn ein Unternehmen unrentable Geschäfte aufgibt. Dann gehören auch die wegfallenden Deckungsbeiträge und die verbleibenden Kosten in die Kalkulation.
Was ich von einem Abbauprogramm erwarte.
Ein Abbauprogramm gehört mit derselben Disziplin geplant und nachgehalten wie eine große Investition. Dazu gehört eine vollständige Rechnung mit den tatsächlichen Einsparungen, den noch ausstehenden Zahlungen und den Folgen für die Leistungsfähigkeit. Während und nach der Umsetzung ist die tatsächliche Entwicklung mit der Planung abzugleichen. Eine kleinere Belegschaft und ein besseres bereinigtes Ergebnis reichen als Erfolgsnachweis nicht aus.
Eine kleinere Payroll ist noch kein besseres Unternehmen.